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Aktualisierung des digitalen COVID-Zertifikats der EU

Oktober 26, 2021
Durch Christ Rober
Digital COVID certificate

Neues COVID-Zertifikat ab 1. September 2021

Konzentration auf einen „personenbasierten Ansatz“: Eine Person, die im Besitz eines gültigen digitalen EU-COVID-Zertifikats ist, sollte grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterliegen, unabhängig von ihrem Abreiseort in der EU. Wer kein digitales EU-COVID-Zertifikat besitzt, muss sich möglicherweise einem Test unterziehen, der vor oder nach der Ankunft durchgeführt wird.
Standardannahmefrist für Impfbescheinigungen: Um abweichende und störende Vorgehensweisen zu vermeiden, schlägt die Kommission eine Standardannahmefrist von neun vor Monate für Impfbescheinigungen, die nach Abschluss des Grundimpfplans ausgestellt werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Reisen einen Impfpass, der innerhalb von neun Monaten nach der letzten Dosis des Grundimpfplans ausgestellt wurde, nicht ablehnen sollten.
Auffrischungsdosis: Bisher gibt es keine Studien, die sich ausdrücklich mit der Wirksamkeit befassen von Auffrischungsdosen bei der Übertragung von COVID-19 und daher ist es nicht möglich, eine Akzeptanzfrist für Auffrischungsdosen festzulegen. Angesichts der neuen Daten ist jedoch zu erwarten, dass der Schutz durch Auffrischungsimpfungen möglicherweise länger anhält als der durch das Grundimmunisierungsschema. Die Kommission wird neue wissenschaftliche Erkenntnisse in dieser Hinsicht aufmerksam verfolgen. Auf der Grundlage dieser Nachweise kann die Kommission erforderlichenfalls auch für Impfbescheinigungen, die nach einer Auffrischimpfung ausgestellt werden, eine angemessene Annahmefrist vorschlagen.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist ein Symbol dafür, wofür Europa steht. Von einem Europa, das auf dem Prüfstand nicht ins Wanken gerät.

Ursula von der Leyen

Die Kommission hat außerdem einen aktualisierten Rahmen für Reisen von außerhalb der EU vorgeschlagen, mit Priorität für geimpfte Reisende und strengen Schutzmaßnahmen.

Zusätzlich zur Öffnung ihrer Türen für Personen, die mit EU-zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden – wie dies derzeit der Fall ist – müssen die Mitgliedstaaten systematisch Personen, die Impfstoffe erhalten haben, für die das Zulassungsverfahren abgeschlossen wurde, zur Verwendung in WHO-Notfällen zulassen. Als grundlegende Schutzmaßnahme wird immer ein negatives PCR-Zertifikat von allen Reisenden verlangt, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der von der WHO, aber nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wurde, und von Reisenden, die von der Krankheit genesen sind. Unter anderem wird nach dem Grundimpfplan eine Frist von neun Monaten für die Anerkennung von Impfbescheinigungen eingeführt. Darüber hinaus werden Impfbescheinigungen akzeptiert, die nach einer zusätzlichen (Auffrischungs-)Dosis ausgestellt wurden.
Die Mitgliedstaaten müssen Impf- und Genesungsbescheinigungen akzeptieren, die nicht von der EU ausgestellt wurden und als gleichwertig mit dem digitalen COVID-Bescheinigung der EU gelten.
Die Die Vorschläge der Kommission werden nun von den Mitgliedstaaten der Union erörtert, die über die endgültige Fassung der Empfehlungen entscheiden werden. Die Kommission schlägt vor, dass die neuen Vorschriften ab dem 10. Januar 2022 gelten.