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Unbegleitetes Kind

Der Service ist obligatorisch für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren kann auf Anfrage von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten und Betreuern eine Begleitung angeboten werden. Für einen größeren Komfort der unbegleiteten Kinder werden Sonderkonditionen angeboten:

  • Ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder ein Servicemitarbeiter hilft einem Kind bei der Gepäckausgabe an Bord des Flugzeugs;

  • Das unbegleitete Kind wird zuerst zum Boarding eingeladen, bevor es andere Passagiere betritt;

  • Nach dem Abflug informiert der Vermittler die Eltern unverzüglich über das Boarding des Kindes;

  • Nach der Landung des Flugzeugs kommt ein Agent an Bord, um ein unbegleitetes Kind zu treffen, und hilft ihm bei den Formalitäten nach dem Flug am Flughafen, einschließlich der Gepäckausgabe bis zum Transfer zur Person des Treffens;

  • Während des Fluges schenkt die Besatzung dem unbegleiteten Kind besondere Aufmerksamkeit. Ein speziell für das Kind abgestellter Flugbegleiter begleitet den jungen Passagier während des gesamten Fluges;

  • Wenn das Kind mit dem Transit reist, stellt ein Mitarbeiter im Transitbereich die Bereitstellung von vorbestellter und bezahlter Nahrung sicher (wenn die Wartezeit für den nächsten Flug mehr als drei Stunden beträgt).

Die Anmeldung für den Service erfolgt am Flughafen-Ticketschalter oder beim Call-Center der Newshore Airlines. Der neue Dienst wird nach einem festen Satz bezahlt - 4.500 Rubel pro Segment.

Beim Check-in müssen die Eltern (oder andere gesetzliche Vertreter) den Antrag auf Beförderung eines unbegleiteten Kindes und den Antrag für ein unbegleitetes Kind ausfüllen und unterschreiben.

Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • a Identitätsnachweis des Antragstellers (z. B. Reisepass eines Elternteils);

  • a die das Kind und die Beziehung des Antragstellers bescheinigt (Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde, Vormundschafts- oder Sorgerechtsnachweis);

  • Ausländischer Reisepass des Kindes mit Visum (bei internationaler Beförderung);

  • notariell beglaubigte Reiseerlaubnis für Minderjährige von einem der Elternteile, Erziehungsberechtigten, Adoptiveltern oder Erziehungsberechtigten mit Angabe der Dauer der Abreise und des Landes (oder der Länder), das das Kind besuchen wird (im Falle eines internationalen Transports).

Aufmerksamkeit! Abfliegende Personen müssen vor dem Abflug am Flughafen verbleiben.